AUF ANFRAGE | Auffrischungstraining Absturzsicherung und Rettungstechniken
Nach Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (§ 14 ASchG) sowie der Verordnung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA-V) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor erstmaliger Verwendung von PSA gegen Absturz nachweislich unterwiesen werden. Inhalte der Unterweisung werden in der PSA-Verordnung geregelt und beinhalten neben dem theoretischen Teil auch eine praktische Ausbildung sowie eine Rettungsübung.
Die Schulung wird als halbtägiges Auffrischungstraining durchgeführt. Sie richtet sich an Personen, die bereits das Grundlagentraining „Absturzsicherung und Rettungstechniken“ absolviert haben. Die Inhalte werden kompakt und praxisnah vermittelt.
Inhalt
- Wiederholung der gesetzlichen Grundlagen zur Benutzung von PSA gegen Absturz
- Auswahl von geeigneter Schutzausrüstung und Anschlagpunkte
- Wiederholung von Rettungstechniken
- Einsatztägliche Überprüfung vor-, während- und nach Gebrauch
- Richtige Verwendung von Absturzsicherungssystemen
- Reinigung, Lagerung und Ausscheidefristen
- Hänge- und Trageversuche
- Aufbau und Einsatz von Rückhalte- & Auffangsystemen
- Gefahr von Hängetrauma
Dauer: 5 x 50 min
Ort: Praxis- und Theorieteil vor Ort bei Firmen oder auf Baustellen (Durchführung mit mobiler Trainingsanlage)
Teilnehmerzahl | Teile Nr. | Preis |
bis maximal 8 Personen | K57019 | 2.050,- Euro |
ab 9 bis maximal 16 Personen | J39248 | 2.590,- Euro |
Diese Schulung können wir gerne bei Ihnen im Haus veranstalten. Wenden Sie sich für genauere Informationen an unsere Expertinnen und Experten.
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